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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den Service Mailinglotsen

1. Geltung, Schriftform

  • Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für den Service Mailinglotsen (nachfolgend „Service“) der PAV CARD GmbH, Hamburger Straße 6, 22952 Lütjensee (nachfolgend „Auftragnehmer“; „wir“). Der Service richtet sich ausschließlich an gewerblich tätige Auftraggeber (nachfolgend „Auftraggeber“).
  • Durch die Anmeldung für diesen Service erklärt der Auftraggeber, dass er Unternehmer (§ 14 BGB) ist. Der Auftragnehmer behält sich vor, Nachweise für die Unternehmereigenschaft anzufordern.
  • Zur Nutzung unseres Service ist der Abschluss eines datenschutzrechtlichen Auftragsverarbeitungsvertrags (nachfolgend „AVV“) erforderlich. Der Auftragnehmer wird im Rahmen des Bestellprozesses dazu gesondert aufgefordert. Ohne den Abschluss des jeweiligen AVV ist die Nutzung unseres Service nicht möglich.
  • Änderungen gegenüber diesen AGB oder des jeweiligen AVV, insbesondere fremde AGB bzw. fremde AVV, gelten nur dann, wenn der Auftragnehmer ausdrücklich und in Schriftform zugestimmt hat.

2. Leistungsbeschreibung

  • Der Auftraggeber kann standardisierte Mailings kalkulieren, anfragen und bestellen. Der konkrete Leistungsinhalt ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelauftrag. Hierzu kann der Auftraggeber den Bestellprozess unseres Service abschließen (nachfolgend „Einzelauftrag“).
  • Der Auftraggeber kann ohne Registrierung Mailings kalkulieren und erhält Basisinformationen. Der Auftraggeber kann sich zudem für unseren Service registrieren. Dem Auftraggeber stehen dann zusätzliche Informationen und ein Wiki zur Verfügung.
  • Der Auftraggeber hat die Möglichkeit Druck- und Personalisierungsdaten über eine gesicherte Verbindung an den Auftragnehmer zu übermitteln.
  • Für alle Zeitangaben, Zeiträume und Fristen gilt die jeweils aktuelle mitteleuropäische Zeit.

3. Vertragsabschluss

  • Der Auftraggeber kann im Rahmen des Bestellprozesses einen Einzelauftrag erstellen. Der Auftragnehmer versendet zunächst eine Bestelleingangsbestätigung. Der Vertragsabschluss erfolgt erst nach Prüfung des Einzelauftrags, indem der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine Annahmebestätigung über den jeweiligen Einzelauftrag übermittelt („Auftragsbestätigung“). Dadurch kommt ein Dienstvertrag zustande.
  • Der Auftragnehmer ist zur Annahme von Einzelaufträgen nicht verpflichtet. Er wird die Annahme insbesondere ablehnen, wenn Anhaltspunkte gegeben sind, dass der Service genutzt werden soll, um extremistische, gewaltverherrlichende, rassistische, sexistische, pornografische oder anderweitig strafrechtlich relevante oder rechtswidrige Inhalte zu verbreiten.

4. Preise

  • Der Preis für den jeweiligen Service richtet sich nach den jeweils gültigen Preis- und Leistungsübersichten. Diese Preis- und Leistungsübersichten sind im Rahmen unseres Service abrufbar. Alle Preisangaben verstehen sich zzgl. USt.
  • Die Nutzung unseres Service ohne Registrierung (vgl. Ziffer 2.2) ist unentgeltlich.

5. Zahlung

  • Die Zahlungsdetails ergeben sich aus dem jeweiligen Einzelauftrag.
  • Die Zahlung hat nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug zu erfolgen, es sei denn, im Einzelauftrag ist eine entsprechende abweichende Vereinbarung gegeben.
  • Der Auftraggeber ist verpflichtet, vorab zu zahlen, es sei denn, im Einzelauftrag ist eine entsprechende abweichende Vereinbarung gegeben. Der Auftragnehmer ist nicht zur Vorleistung verpflichtet.

6. Leistungserbringung durch den Auftragnehmer

  • Der Auftragnehmer erbringt seine Leistung entsprechend dem jeweiligen Einzelauftrag. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die Druck- und Personalisierungsdaten zu prüfen, es sei denn, im Einzelauftrag ist dies ausdrücklich vereinbart.
  • Ausführungstermine und -fristen sind unverbindlich, außer sie sind im jeweiligen Einzelauftrag ausdrücklich als verbindlich vereinbart.
  • Der Auftragnehmer ist an Ausführungstermine und -fristen nicht gebunden, wenn der Auftraggeber vertraglich vereinbarten Mitwirkungspflichten oder -Obliegenheiten nicht ordnungsgemäß oder nicht rechtzeitig nachkommt. Dies gilt insbesondere für die Bereitstellung der jeweiligen Druck- und Personalisierungsdaten durch den Auftraggeber.
  • Änderungen des Leistungsgegenstands eines Einzelauftrags können zu Preisanpassungen führen. Einseitige Änderungen des Leistungsumfangs durch den Auftraggeber, ohne Zustimmung des Auftragnehmers, sind unzulässig.

7. Postverarbeitung

  • Der Auftragnehmer frankiert Postsendungen ausreichend, nach den jeweils geltenden Beförderungsbestimmungen der Deutsche Post AG („DPAG“).
  • Der Auftragnehmer schließt im Auftrag des Auftraggebers jeweils als dessen Stellvertreter einen Leistungsvertrag mit der DPAG ab. Der Auftraggeber bevollmächtigt den Auftragnehmer hierzu ausdrücklich.
  • Der Auftragnehmer nimmt die Einlieferung bei der DPAG vor. Die Pflicht des Auftragnehmers zur Postverarbeitung endet mit der Einlieferung der frankierten Postsendungen bei der DPAG. Wenn es im Rahmen der weiteren Postverarbeitung durch die DPAG zu Schäden, Mängeln etc. kommt, hat der Auftraggeber direkt bei der DPAG entsprechende Ansprüche geltend zu machen.
  • Der Auftragnehmer stellt die entsprechenden Portokosten dem jeweiligen Auftraggeber in Rechnung, indem diese im Rahmen des Service gesondert ausgewiesen werden.

8. Vertragslaufzeiten, Vertragsbeendigung

  • Die Vertragslaufzeit eines Einzelauftrags richtet sich nach der Ausführungsdauer des jeweiligen Einzelauftrags.
  • Wenn der jeweilige Einzelauftrag durchgeführt wurde und die gegenseitigen Leistungspflichten vollständig erfüllt sind, ist der jeweilige Einzelauftrag, einschließlich des jeweiligen AVV, beendet.
  • Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

9. Gewährleistung

  • Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen aus dem Dienstvertragsrecht.

10. Verjährung

  • Ansprüche des Auftraggebers auf Gewährleistung und Schadensersatz verjähren in einem Jahr beginnend ab Ausführung des jeweiligen Einzelauftrags. Dies gilt nicht, bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder wenn der Auftragnehmer arglistig gehandelt hat.

11. Haftung

  • Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Auftraggebers, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht:
    • bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachtem Schaden;
    • für die leicht fahrlässige Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten (sog. Kardinalspflichten). Wesentlich sind Pflichten, (i) deren Verletzung die Erfüllung des Vertragszwecks gefährdet oder (ii) die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall haftet der Auftragnehmer jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden;
    • im Falle schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Auftraggebers;
    • bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz.

12. Datenschutz und Haftung als Auftragsverarbeiter

  • Der Auftraggeber ist für die personenbezogenen Daten, die er dem Auftragnehmer zur Verfügung stellt, Verantwortlicher im datenschutzrechtlichen Sinne.
  • Der Auftragnehmer wird als Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO tätig, wenn der Auftraggeber ein Mailing über den Service versenden möchte.
  • Für die Haftung im Rahmen des AVV findet Art. 82 DSGVO Anwendung.
  • Der Auftragnehmer hält Druck- und Personalisierungsdaten maximal drei (3) Monate nach Ausführung des jeweiligen Einzelauftrags vor, es sei denn die Parteien haben eine abweichende Vereinbarung getroffen und/oder eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht ist anwendbar.

13. Rechtegarantie und Haftungsfreistellung

  • Der Auftraggeber garantiert, dass er die jeweiligen Rechte an allen durch ihn an den Auftragnehmer übermittelten Inhalte hat. Der Auftraggeber garantiert, dass er alle gesetzlichen Anforderungen an den jeweiligen Mailingversand einhält, insbesondere solche des Datenschutz- und Wettbewerbsrechts.
  • Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen und Forderungen Dritter freizustellen, die auf einer Verletzung von Rechten Dritter oder gesetzlicher Anforderungen durch den Auftraggeber beruhen, außer der Auftraggeber hat diese nicht zu vertreten. Der Freistellungsanspruch umfasst zudem sämtliche Kosten und Aufwendungen der Rechtsverteidigung.
  • Sofern die Parteien von möglichen Ansprüchen Dritter erfahren, werden sie sich gegenseitig unverzüglich informieren. Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer bei etwaigen Rechtsverteidigungen unverzüglich im erforderlichen Maß unterstützen.

14. Referenzen

  • Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggeber im Rahmen von Werbeunterlagen, insbesondere auf Websites und sonstigen Veröffentlichungen, als Referenz zu nennen. Dazu gehört auch die entsprechende Nutzung von etwaigen Marken-, Kennzeichen- und Namensrechten im Rahmen der Referenznennung.

15. Schlussbestimmungen

  • Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB und des jeweiligen AVV bedürfen der Schriftform. Änderungen des jeweiligen Einzelauftrages bedürfen der Textform. Dies gilt jeweils auch für die Änderung oder Abbedingung dieser Formerfordernisse.
  • Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
  • Erfüllungsort und Gerichtsstand sind der Sitz des Auftragnehmers, sofern gesetzlich zulässig.
  • Auf Verträge zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
  • Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird der Vertrag in seinem übrigen Inhalt nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung soll einvernehmlich durch eine solche wirksame Bestimmung ersetzt werden, die der ursprünglichen Absicht der Parteien soweit wie möglich gleichkommt. Dies gilt entsprechend für unbeabsichtigte Lücken in diesem Vertrag.