Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den Service Mailinglotsen
1. Geltung, Schriftform
- Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für den Service
Mailinglotsen (nachfolgend „Service“) der PAV CARD GmbH, Hamburger Straße 6, 22952 Lütjensee
(nachfolgend „Auftragnehmer“; „wir“). Der Service richtet sich ausschließlich an gewerblich tätige
Auftraggeber (nachfolgend „Auftraggeber“).
- Durch die Anmeldung für diesen Service erklärt der Auftraggeber, dass er Unternehmer (§ 14 BGB) ist.
Der Auftragnehmer behält sich vor, Nachweise für die Unternehmereigenschaft anzufordern.
- Zur Nutzung unseres Service ist der Abschluss eines datenschutzrechtlichen
Auftragsverarbeitungsvertrags (nachfolgend „AVV“) erforderlich. Der Auftragnehmer wird im Rahmen des
Bestellprozesses dazu gesondert aufgefordert. Ohne den Abschluss des jeweiligen AVV ist die Nutzung
unseres Service nicht möglich.
- Änderungen gegenüber diesen AGB oder des jeweiligen AVV, insbesondere fremde AGB bzw. fremde AVV,
gelten nur dann, wenn der Auftragnehmer ausdrücklich und in Schriftform zugestimmt hat.
2. Leistungsbeschreibung
- Der Auftraggeber kann standardisierte Mailings kalkulieren, anfragen und bestellen. Der konkrete
Leistungsinhalt ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelauftrag. Hierzu kann der Auftraggeber den
Bestellprozess
unseres Service abschließen (nachfolgend „Einzelauftrag“).
- Der Auftraggeber kann ohne Registrierung Mailings kalkulieren und erhält Basisinformationen. Der
Auftraggeber
kann sich zudem für unseren Service registrieren. Dem Auftraggeber stehen dann zusätzliche Informationen
und ein
Wiki zur Verfügung.
- Der Auftraggeber hat die Möglichkeit Druck- und Personalisierungsdaten über eine gesicherte
Verbindung an den
Auftragnehmer zu übermitteln.
- Für alle Zeitangaben, Zeiträume und Fristen gilt die jeweils aktuelle mitteleuropäische Zeit.
3. Vertragsabschluss
- Der Auftraggeber kann im Rahmen des Bestellprozesses einen Einzelauftrag erstellen. Der Auftragnehmer
versendet zunächst eine Bestelleingangsbestätigung. Der Vertragsabschluss erfolgt erst nach Prüfung des
Einzelauftrags, indem der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine Annahmebestätigung über den jeweiligen
Einzelauftrag übermittelt („Auftragsbestätigung“). Dadurch kommt ein Dienstvertrag zustande.
- Der Auftragnehmer ist zur Annahme von Einzelaufträgen nicht verpflichtet. Er wird die Annahme
insbesondere
ablehnen, wenn Anhaltspunkte gegeben sind, dass der Service genutzt werden soll, um extremistische,
gewaltverherrlichende, rassistische, sexistische, pornografische oder anderweitig strafrechtlich
relevante oder
rechtswidrige Inhalte zu verbreiten.
4. Preise
- Der Preis für den jeweiligen Service richtet sich nach den jeweils gültigen Preis- und
Leistungsübersichten.
Diese Preis- und Leistungsübersichten sind im Rahmen unseres Service abrufbar. Alle Preisangaben
verstehen sich
zzgl. USt.
- Die Nutzung unseres Service ohne Registrierung (vgl. Ziffer 2.2) ist unentgeltlich.
5. Zahlung
- Die Zahlungsdetails ergeben sich aus dem jeweiligen Einzelauftrag.
- Die Zahlung hat nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug zu erfolgen, es sei denn, im Einzelauftrag
ist eine
entsprechende abweichende Vereinbarung gegeben.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, vorab zu zahlen, es sei denn, im Einzelauftrag ist eine
entsprechende
abweichende Vereinbarung gegeben. Der Auftragnehmer ist nicht zur Vorleistung verpflichtet.
6. Leistungserbringung durch den Auftragnehmer
- Der Auftragnehmer erbringt seine Leistung entsprechend dem jeweiligen Einzelauftrag. Der
Auftragnehmer ist
nicht verpflichtet, die Druck- und Personalisierungsdaten zu prüfen, es sei denn, im Einzelauftrag ist
dies
ausdrücklich vereinbart.
- Ausführungstermine und -fristen sind unverbindlich, außer sie sind im jeweiligen Einzelauftrag
ausdrücklich
als verbindlich vereinbart.
- Der Auftragnehmer ist an Ausführungstermine und -fristen nicht gebunden, wenn der Auftraggeber
vertraglich
vereinbarten Mitwirkungspflichten oder -Obliegenheiten nicht ordnungsgemäß oder nicht rechtzeitig
nachkommt.
Dies gilt insbesondere für die Bereitstellung der jeweiligen Druck- und Personalisierungsdaten durch den
Auftraggeber.
- Änderungen des Leistungsgegenstands eines Einzelauftrags können zu Preisanpassungen führen.
Einseitige
Änderungen des Leistungsumfangs durch den Auftraggeber, ohne Zustimmung des Auftragnehmers, sind
unzulässig.
7. Postverarbeitung
- Der Auftragnehmer frankiert Postsendungen ausreichend, nach den jeweils geltenden
Beförderungsbestimmungen
der Deutsche Post AG („DPAG“).
- Der Auftragnehmer schließt im Auftrag des Auftraggebers jeweils als dessen Stellvertreter einen
Leistungsvertrag mit der DPAG ab. Der Auftraggeber bevollmächtigt den Auftragnehmer hierzu ausdrücklich.
- Der Auftragnehmer nimmt die Einlieferung bei der DPAG vor. Die Pflicht des Auftragnehmers zur
Postverarbeitung endet mit der Einlieferung der frankierten Postsendungen bei der DPAG. Wenn es im
Rahmen der
weiteren Postverarbeitung durch die DPAG zu Schäden, Mängeln etc. kommt, hat der Auftraggeber direkt bei
der
DPAG entsprechende Ansprüche geltend zu machen.
- Der Auftragnehmer stellt die entsprechenden Portokosten dem jeweiligen Auftraggeber in Rechnung,
indem diese
im Rahmen des Service gesondert ausgewiesen werden.
8. Vertragslaufzeiten, Vertragsbeendigung
- Die Vertragslaufzeit eines Einzelauftrags richtet sich nach der Ausführungsdauer des jeweiligen
Einzelauftrags.
- Wenn der jeweilige Einzelauftrag durchgeführt wurde und die gegenseitigen Leistungspflichten
vollständig
erfüllt sind, ist der jeweilige Einzelauftrag, einschließlich des jeweiligen AVV, beendet.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
9. Gewährleistung
- Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen aus dem Dienstvertragsrecht.
10. Verjährung
- Ansprüche des Auftraggebers auf Gewährleistung und Schadensersatz verjähren in einem Jahr beginnend
ab
Ausführung des jeweiligen Einzelauftrags. Dies gilt nicht, bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder wenn
der
Auftragnehmer arglistig gehandelt hat.
11. Haftung
- Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Auftraggebers, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind
ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht:
- bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachtem Schaden;
- für die leicht fahrlässige Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten (sog.
Kardinalspflichten).
Wesentlich sind Pflichten, (i) deren Verletzung die Erfüllung des Vertragszwecks gefährdet oder
(ii) die die
ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die
andere Partei
regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall haftet der Auftragnehmer jedoch nur für den
vorhersehbaren,
vertragstypischen Schaden;
- im Falle schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des
Auftraggebers;
- bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz.
12. Datenschutz und Haftung als Auftragsverarbeiter
- Der Auftraggeber ist für die personenbezogenen Daten, die er dem Auftragnehmer zur Verfügung stellt,
Verantwortlicher im datenschutzrechtlichen Sinne.
- Der Auftragnehmer wird als Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO tätig, wenn der Auftraggeber ein
Mailing
über den Service versenden möchte.
- Für die Haftung im Rahmen des AVV findet Art. 82 DSGVO Anwendung.
- Der Auftragnehmer hält Druck- und Personalisierungsdaten maximal drei (3) Monate nach Ausführung des
jeweiligen Einzelauftrags vor, es sei denn die Parteien haben eine abweichende Vereinbarung getroffen
und/oder
eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht ist anwendbar.
13. Rechtegarantie und Haftungsfreistellung
- Der Auftraggeber garantiert, dass er die jeweiligen Rechte an allen durch ihn an den Auftragnehmer
übermittelten Inhalte hat. Der Auftraggeber garantiert, dass er alle gesetzlichen Anforderungen an den
jeweiligen Mailingversand einhält, insbesondere solche des Datenschutz- und Wettbewerbsrechts.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen und Forderungen
Dritter
freizustellen, die auf einer Verletzung von Rechten Dritter oder gesetzlicher Anforderungen durch den
Auftraggeber beruhen, außer der Auftraggeber hat diese nicht zu vertreten. Der Freistellungsanspruch
umfasst
zudem sämtliche Kosten und Aufwendungen der Rechtsverteidigung.
- Sofern die Parteien von möglichen Ansprüchen Dritter erfahren, werden sie sich gegenseitig
unverzüglich
informieren. Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer bei etwaigen Rechtsverteidigungen unverzüglich im
erforderlichen Maß unterstützen.
14. Referenzen
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggeber im Rahmen von Werbeunterlagen, insbesondere auf
Websites
und sonstigen Veröffentlichungen, als Referenz zu nennen. Dazu gehört auch die entsprechende Nutzung von
etwaigen Marken-, Kennzeichen- und Namensrechten im Rahmen der Referenznennung.
15. Schlussbestimmungen
- Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB und des jeweiligen AVV bedürfen der Schriftform. Änderungen
des
jeweiligen Einzelauftrages bedürfen der Textform. Dies gilt jeweils auch für die Änderung oder
Abbedingung
dieser Formerfordernisse.
- Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung
aufrechnen
oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand sind der Sitz des Auftragnehmers, sofern gesetzlich zulässig.
- Auf Verträge zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber findet das Recht der Bundesrepublik
Deutschland
unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
- Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird der Vertrag in seinem
übrigen
Inhalt nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung soll einvernehmlich durch eine solche wirksame
Bestimmung
ersetzt werden, die der ursprünglichen Absicht der Parteien soweit wie möglich gleichkommt. Dies gilt
entsprechend für unbeabsichtigte Lücken in diesem Vertrag.